Cover Flyer Invest Zuschuss
Gefördert durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.

INVEST - Worum geht es

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Mit dem Exitzuschuss können auch Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden.

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investoren – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen und Förderbedingungen

Voraussetzungen für Start-ups

Im Rahmen der Antragstellung für INVEST beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Beteiligung von Investoren erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Startkapital werben. Förderfähige Unternehmen können sich in der INVEST-Datenbank listen lassen, um für potenzielle Investoren sichtbar zu sein. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung. Damit können sie auf ihre INVEST-Förderfähigkeit hinweisen. Voraussetzungen sind dabei:

  • nicht älter als sieben Jahre
  • weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro
  • Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
  • nachweislich innovativ: Das Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
  • fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf

Voraussetzungen für einen förderfähigen Investor

Für private Investoren (Business Angels), die sich mit Wagniskapital an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen, verringert INVEST das Risiko einer Kapitalbeteiligung. Durch den Erwerbszuschuss erwirbt der Investor die Geschäftsanteile günstiger, sie verbleiben jedoch komplett bei ihm. Scheitert das Unternehmen (Liquidation oder Insolvenzantrag), muss er den Erwerbszuschuss nicht zurückzahlen. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile mit Gewinn, wird die fällige Steuer auf den Veräußerungsgewinn pauschal mit dem Exitzuschuss (25 Prozent des Gewinns) erstattet. Die Voraussetzungen für die Einstufung als förderfähiger Investor sind:

  • natürliche Person, deren Hauptwohnsitz im EWR liegt und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist
  • alternativ: Investition über Beteiligungs-GmbH oder UG: Der Investor kann für die Bewilligung des Erwerbszuschusses die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH oder auch UG (haftungsbeschränkt) mit maximal zehn Gesellschaftern zeichnen. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten beziehungsweise Veräußern von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Beteiligungs-GmbHs oder UGs haben jedoch keinen Anspruch auf den Exitzuschuss.
  • Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem anderen Gesellschafter)
  • Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
  • Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre lang (sogenannte Mindesthaltedauer)
  • Investitionsentscheidung auf Basis eines vorgelegten Businessplans
  • Beteiligung an allen Chancen und Risiken des Unternehmens. Marktübliche Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Regelungen sind zulässig.
  • Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Erwerbszuschusses (auf den gewandelten Betrag) erst nach der Wandelung.
  • Auch Anschlussinvestitionen sind förderfähig, sofern der Erwerb der vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch den Erwerbszuschuss gefördert wurde.
  • Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investor eine natürliche Person sein, beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben, die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten. Außerdem muss der Gewinn der Veräußerung mindestens 2000 Euro betragen.

Antragsverfahren

Antrag auf Förderfähigkeit

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.

Antrag auf den Erwerbszuschuss

Anschließend stellt der Investor einen Online-Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid.

Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen beziehungsweise die Wandelung von Wandeldarlehen dürfen erst geschlossen oder vollzogen werden, wenn der Investor seinen Antrag auf den Erwerbszuschuss gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen.

Auszahlung des Erwerbszuschusses

Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Auszahlung des Erwerbszuschusses (steuerfreie Erstattung von 20 Prozent seiner Investition) beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag auf den Erwerbszuschuss ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Antrag auf den Exitzuschuss

Für den Exitzuschuss kann der Investor frühestens nach Ablauf der dreijährigen Mindesthaltedauer dem BAFA nachweisen, dass er die Unternehmensanteile veräußert hat und welchen Gewinn er erzielt hat. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Kaufpreises der erworbenen und INVEST-geförderten Anteile begrenzt. Somit sind Erwerbs- und Exitzuschuss zusammen auf 100 Prozent der Investition begrenzt.

Das onlinebasierte Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung für die Bereitstellung von Wagniskapital erhalten können.

Invest Datenbank

Mit der INVEST-Datenbank bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie INVEST-förderfähigen Start-ups eine gute Möglichkeit, um potenzielle Investoren auf sich aufmerksam zu machen. Kapitalsuchende förderfähige Start-ups können sich kostenfrei in die Liste aufnehmen lassen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Förderfähigkeitsbescheinigung des BAFA.

Business Angels finden hier junge innovative Unternehmen, die INVEST-förderfähig sind. Im Falle einer Investition können Sie den Erwerbszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme erhalten.

Um Ihr kapitalsuchendes Unternehmen in der INVEST-Datenbank registrieren zu lassen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Weitere Informationen zu INVEST Zuschuss für Wagniskapital

/de/node/5173

Weitere Informationen

Weitere Informationen:

Bekanntmachung des BMWi: Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen

 

Ansprechpartner:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel.: 06196 908-1964
E-Mail: invest@bafa.bund.de

www.invest-wagniskapital.de