CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt
TÜBINGEN, Germany / BOSTON, USA – 19. Dezember 2023
CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat. CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen.
Das Urteil ist die erste Entscheidung zur Gültigkeit von Schutzrechten in dem laufenden Patentrechtsstreit zwischen CureVac und BioNTech SE in Deutschland, bei dem es um insgesamt acht Schutzrechte geht. Die Verfahren zu den sieben verbliebenen Schutzrechten werden fortgesetzt und beinhalten separate Entscheidungen über die Gültigkeit, Verletzung und mögliche Schadenersatzansprüche. Nach der heutigen Entscheidung wird ein für den 28. Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf geplantes Urteil über die Verletzung des deutschen Teils von EP 1 857 122 B1 voraussichtlich vertagt.
„Wir bedauern die Entscheidung des Patentgerichts auch im Hinblick auf die positive vorläufige Einschätzung des Gerichts zu EP 1 857 122 B1 Anfang des Jahres. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die in Bezug auf die Nutzung von CureVacs geistigem Eigentum bei der Entwicklung von Comirnaty® getroffen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen COVID-19-Impfstoffen geleistet haben“, sagte Dr. Alexander Zehnder, Vorstandsvorsitzender von CureVac. „Wir möchten die positive Bedeutung von mRNA-Impfstoffen in dem Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht schmälern, sind aber der festen Überzeugung, dass die Rolle von CureVac bei der Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für diese Impfstoffe anerkannt werden muss. Wir werden unseren Anspruch auf Anerkennung und eine faire Entschädigung weiterhin verteidigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, indem wir gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.“
CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP vertreten.
Weitere Informationen
CureVac Medien und Investor Relations Kontakt
Dr. Sarah Fakih
Vice President Corporate Communications & Investor Relations
CureVac SE, Tübingen, Deutschland
T +49 7071 9883-1298
M +49 160 – 90496949
https://www.curevac.com/curevac-gibt-urteil-des-bundespatentgerichts-zur-patentgueltigkeit-in-breitem-patentstreit-mit-biontech-se-bekannt/