15.05.2025 | CureVac SE | News

CureVac erhält weitere positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im laufenden Rechtsstreit mit BioNTech SE

TÜBINGEN, Germany/BOSTON, USA – 15. Mai 2025
CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales Biotech-Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) das europäische CureVac-Patent EP 4 023 755 B1 in geänderter Form aufrechterhalten hat. Die Anpassungen präzisieren nochmals den Schutzbereich des Patents. Diese Entscheidung stellt bereits die zweite positive Gültigkeitsentscheidung des EPA für CureVac dar. Im März wurde die Gültigkeit des Patents EP 3 708 668 B1 ebenfalls mit Änderungen bestätigt.

Im Anschluss an die heutige Anhörung hat die Einspruchsabteilung des EPA den Einspruch weitestgehend zurückgewiesen und das Patent in angepasster Form aufrechterhalten.

Diese Entscheidung stellt einen weiteren wichtigen Schritt im laufenden Rechtsstreit zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland dar. Der Streit betrifft insgesamt sechs Schutzrechte. Mit der Aufrechterhaltung des Patents EP 4 023 755 B1 wird das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob das Patent in der geänderten Fassung verletzt wurde. Wie auch bei EP 3 708 668 B1 ist eine Anhörung zur Frage der Patentverletzung vor dem Landgericht Düsseldorf für den 1. Juli 2025 angesetzt; eine Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Eine positive Entscheidung hinsichtlich der Verletzung beider oder eines der Patente würde ein Verfahren zur Festsetzung des Schadensersatzes vor demselben Gericht auslösen.

Wie EP 3 708 668 B1 beschreibt auch EP 4 023 755 B1 eine grundlegende Erfindung von CureVac, die sogenannte Split-Poly-A-Technologie, die die medizinische Wirksamkeit durch verbesserte Expression des auf einem mRNA-Konstrukt kodierten Proteins erhöht.

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft sowie in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP und John M. Erbach von Spotts Fain, PC vertreten.

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Quelle:
https://www.curevac.com/curevac-erhaelt-weitere-positive-entscheidung-zur-patentgueltigkeit-vom-europaeischen-patentamt-im-laufenden-rechtsstreit-mit-biontech-se/