KI-Kompetenz in der Gesundheitsbranche
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Nach Art. 4 des EU AI Acts (KI-Verordnung) sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen und nachzuweisen, dass ihre Mitarbeitenden über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenzen verfügen, um KI-Systeme sicher und verantwortungsvoll einsetzen zu können.
Seit dem 2. Februar 2025 sind entsprechende Schulungen daher gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, Mitarbeitende und Führungskräfte in die Lage zu versetzen, die Grundlagen, Chancen und Risiken von KI zu verstehen und den Umgang mit den Technologien praxisnah zu beherrschen.
Gerade im Gesundheitswesen gelten besonders hohe Anforderungen an Datenschutz, Patientensicherheit und rechtliche Compliance. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz eröffnet hier große Chancen – macht aber zugleich eine fundierte Schulung unerlässlich. Bereits der bloße Einsatz von KI-Tools, etwa ChatGPT oder medizinischer Software mit KI-Komponenten, verpflichtet zur Schulung. Dieses Erfordernis besteht unabhängig davon, ob Sie KI-Lösungen selbst entwickeln oder lediglich anwenden.
Das Fehlen der vorgeschriebenen KI-Schulung birgt erhebliche Haftungsrisiken. Kommt es zu Schäden infolge unsachgemäßen KI-Einsatzes und wurde keine Schulung durchgeführt, kann dies als Organisationsverschulden gewertet werden – mit entsprechenden haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
Unsere Kanzlei bietet eine KI-Kompetenz-Schulung speziell für die Gesundheitsbranche an. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden:
- die gesetzlichen Schulungserfordernisse erfüllen,
- die sensiblen Besonderheiten des Gesundheitswesens im Umgang mit KI-Systemen berücksichtigen,
- und den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der täglichen Praxis beherrschen.
So schaffen Sie die Grundlage für einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in Ihrer Einrichtung.
Die Teilnahme ist kostenlos. Wenn zusätzlich die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung gewünscht ist, berechnen wir hierfür einen Kostenbeitrag von 20,00 EUR brutto je Teilnahmebescheinigung.
Weitere Informationen
Die Referenten:
- Dr. Gerrit Hötzel
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Partner - Dr. Inci Demir
Rechtsanwältin