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Funded by Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg

Start-up BW Beratungsgutscheine

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert.

Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte des Landes Baden-Württemberg

Individualberatung in 2 Phasen: Der Einstieg in die Beratung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompaktberatung. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine stark kostenreduzierte Eigenbeteiligung verlangt.
Bei Interesse, wenden Sie sich einfach direkt an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Beratungsgutscheine bei den unten aufgeführten Trägern und deren Kooperationspartnern.

Träger und Kooperationspartner

 

Wer wird gefördert?

Die Beratungsgutscheine richten sich an Personen, welche planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen. Bei wiederholter Gründung muss die vorherige selbständige Tätigkeit grundsätzlich abgeschlossen sein und die Neugründung mit einem neuen Geschäftsmodell erfolgen.

 

Was wird gefördert?

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

 

Wie wird gefördert?

­Aufgrund der regionalen, branchen- oder zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Beratungsangebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten etwas variieren. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung etwa zwischen 70% und 80 % unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt. Der Umfang der Beratung kann abhängig­ vom Beratungsanbieter bis zu 10 Tage betragen.

 

Wer finanziert und koordiniert die Beratungsgutscheine?

Die Gründungsberatung durch Beratungsgutscheine wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg finanziert. Die Koordination erfolgt durch das Referat Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: Start-up BW Beratungsgutscheine

Ansprechpartner:

 

Arndt Upfold

Telefon: +49(0)711 123-2674
E-Mail: arndt.upfold@wm.bwl.de