Invest BW Innovationsförderung
Zweiter Förderaufruf der 4. Phase vom 20. August 2025
Baden-Württemberg gehört weltweit zu den führenden Industrie- und Forschungsregionen. Die Innovationsstärke der hier ansässigen Unternehmen und der Erfindergeist der hier lebenden Menschen sind Grundlage der wirtschaftlichen Stärke. Rascher technologischer Fortschritt und die multiplen Krisen der letzten Jahre haben sie gleichfalls vor Chancen und Herausforderungen gestellt, die sich nur mit Innovationen nutzen bzw. bewältigen lassen. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, Innovationen hervorzubringen und betriebliche Abläufe zu modernisieren, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 8. Mai 2025 die vierte Phase von Invest BW als dem größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet.
Der vorliegende zweite Förderaufruf der vierten Phase erfolgt missionsorientiert und hat zum Ziel, Projekte und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern, die Innovationen in den Bereichen
1. „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ und/oder
2. „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ entwickeln.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Innovations- und Technologievorhaben im Rahmen des Programmes Invest BW - Teil IV (VwV Invest BW – Innovation IV) vom 8. Mai 2025, in der Fassung vom 20. August 2025, sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderaufrufs des Wirtschaftsministeriums.
Dieser Förderaufruf ermöglicht eine Skizzeneinreichung bis zum 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr. Es können innovative Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen gefördert werden. Skizzen für Vorhaben können ab dem 20. August 2025 beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden.
1. Zuwendungsziel
Der vorliegende Förderaufruf hat das Ziel, Innovationspotenziale in den Themenbereichen „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ gezielt zu erschließen und mit Nachdruck weiterzuentwickeln. Dabei können sich Antragsteller entweder auf einen dieser Bereiche fokussieren oder beide in ihren Innovationsvorhaben kombinieren. Ziel ist es, durch wegweisende technologische Entwicklungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, neue wirtschaftliche Chancen zu erschließen und zugleich gesellschaftliche sowie sicherheitsrelevante Herausforderungen anzugehen.
Die genannten thematischen Schwerpunkte orientieren sich an den Zukunftsbildern des Impulspapiers „Zukunft der Wertschöpfung Baden-Württemberg“ und bieten Unternehmen die Möglichkeit, mit ihren Innovationen entscheidende Impulse für zentrale technologische Entwicklungen zu setzen.
Die Förderung unterstützt Antragsteller dabei, die genannten und weitere technologischen Entwicklungen voranzutreiben und neue Marktfelder zu erschließen, während gleichzeitig ein Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands geleistet wird.
Themenbereich 1: Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz
Die Gesundheitsindustrie mit den Branchen Pharma, Medizintechnik und Biotechnologie gewinnt als Teil der Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg zunehmend an Bedeutung sowohl als Wachstums- und Jobmotor als auch für die Gesunderhaltung der Bevölkerung. Baden-Württemberg ist in Europa eine herausragende Gesundheitsregion mit enormen Innovationspotential. Große Chancen bieten hier beispielsweise Entwicklungen in den Bereichen der Personalisierten Medizin, der Diagnostik und der Prävention oder der Nutzung von Gesundheitsdaten. Durch eine gezielte Förderung von Innovationen durch Unternehmen in diesen Bereichen sollen daher mit diesem Förderaufruf auch Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz gewinnbringend ausgebaut werden.
Gleichzeitig stellen die Veränderung der Lebens- und Essgewohnheiten der Bevölkerung und die globale Situation und die Auswirkungen des Klimawandels die Ernährungsindustrie vor große Herausforderungen. New/Novel Food bietet neue innovative Verarbeitungstechniken und -prozesse und eröffnet neue Produktwelten.
Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, neue Ideen in diesen genannten Bereichen in die Anwendung zu bringen und bestehende Technologien weiterzuentwickeln. Durch gezielte Innovationen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg ausgebaut und die Standortresilienz in den Bereichen Gesundheit und Ernährung gestärkt werden.
Themenbereich 2: Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie
Materialien und Ressourcen bilden die Grundlage jeder Produktion und spielen damit eine entscheidende Rolle für die Zukunft des Industriestandorts Baden-Württemberg.
Eine zu jedem Zeitpunkt gesicherte Versorgung mit Materialien und Ressourcen zu wettbewerbsfähigen Preisen stellt ein industriepolitisches Ziel ersten Ranges dar. Mit Blick auf sich verschärfende geopolitische Konflikte gewinnt die Versorgungssicherheit massiv an Bedeutung. Innovative Lösungen zur Gewinnung von Primärrohstoffen, der Ausbau der Kreislaufwirtschaft und des Recyclings zur Rückführung von Sekundärrohstoffen in den Stoffkreislauf sowie die Substitution von kritischen, teuren oder aus ökologischen bzw. gesundheitlichen Gründen von Nutzungsbeschränkungen potenziell betroffenen Ressourcen und Materialien bilden hier wichtige Handlungsfelder. Eine hohe Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch der Maschinen- und Anlagenbau. Durch die Bereitstellung von entsprechenden Produktionsanlagen und einzigartigem Knowhow schafft er die Voraussetzungen für die industrielle Umsetzung innovativer Lösungen in diesen Themenfeldern. Eine resiliente, effiziente und perspektivisch zirkuläre Wertschöpfung erfordert zudem eine Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Digitale Lösungen sind hier ein wichtiger Baustein.
Ein weiteres zentrales Handlungsfeld sind innovative Materialien. Ziel ist es hier, Materialien oder Stoffe mit neuen Eigenschaften zu entwickeln, die zu einer deutlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit führen, neue Funktionen übernehmen und einen Beitrag zur Lösung globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Rohstoff- und Energieknappheit, Sicherheit und Verteidigung etc. leisten können.
Innovative Materialien sind beispielsweise für die Batterietechnologie, Wasserstoff oder auch Carbon Management relevant. Ein weiteres Beispiel sind innovative Leichtbaumaterialien. Die gesamte Wirtschaft steht vor der Herausforderung, den nachhaltigen Umbau ihrer Geschäftsmodelle durch die Defossilierung ihrer Energieversorgung und einen erhöhten Einsatz von Sekundärrohstoffen zu bewältigen. Innovative Ansätze aus der Materialwissenschaft v. a. auch in den Bereichen GreenTech und Bioökonomie bilden einen Eckpfeiler für eine wettbewerbsfähige und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Standorts Baden-Württemberg.
2. Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
2.1 Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen:
Projektskizzen auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antragsportal des beauftragten Projektträgers (Ziff. 8.2 VwV Invest BW – Innovation IV vom 8. Mai 2025, in der Fassung vom 20. August 2025,) https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen bis zum 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr einzureichen.
Dafür sind die entsprechenden Vorlagen (Word-Formular „Projektskizze“ und PDF-Formular „Angaben zum Unternehmen“ bzw. „Angaben zur Hochschule/ Forschungseinrichtung“) zu verwenden. Die in den Vorlagen vorgegebenen Punkte sind Grundlage der Skizzenbewertung und somit verbindliche Pflichtangaben.
Die Projektskizze soll enthalten:
- Gesamtziel des Vorhabens
- Beschreibung des Projektteams
- Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangsituation
- Wirtschaftliche Verwertung
- Schutzrechtslage (Bestehende Schutzrechte Dritter? Anmeldung eigener Schutzrechte geplant?)
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (Arbeitsziele, Lösungsansätze, Innovationsgrad, Entwicklungsrisiken, Ziele der Nachhaltigkeit)
- Arbeitsplan inkl. Zeitplan und überprüfbarer, verbindlicher Meilensteine, Gantt-Diagramm
Die Seitenzahl der Projektskizze sollte 10 Seiten zzgl. Arbeitsplan (ohne Deckblatt) nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 pt, Zeilenabstand mindestens einfach).
Die einzureichenden Unterlagen werden vervollständigt mit dem Formular „Angaben zum Unternehmen“ bzw. „Angaben zur Hochschule/Forschungseinrichtung“ (z. B. Informationen über die geschätzten voraussichtlichen Ausgaben sowie weiteren Basisangaben). Nach dem 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr eingereichte Skizzen können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen vollständigen elektronischen Skizzeneinreichung für das Vorhaben.
Das Nachreichen von Unterlagen und Korrekturen nach der Einreichungsfrist ist ausschließlich nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde zulässig. Die fristgemäß eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Konsortialführer vorzulegen. Das abgestimmte Word-Formular „Projektskizze“ ist nur vom Konsortialführer einzureichen. Das jeweilige PDF-Formular „Angaben zum Unternehmen“ bzw. „Angaben zur Hochschule/Forschungseinrichtung“ ist von jedem Verbundpartner einzureichen.
Mit der Vorlage einer Projektskizze erklären sich die Einreichenden damit einverstanden, dass diese im Auswahlverfahren für die fachliche Bewertung der Förderfähigkeit gegebenenfalls auch externen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Gutachterinnen und Gutachtern vorgelegt werden. Auf Grundlage der Bewertung wählt der Fördermittelgeber unter Berücksichtigung der Kriterien der Förderrichtlinie nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Förderung geeignet erscheinenden Fördervorhaben aus. Das Ergebnis wird den Einreichenden schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
Die Skizzeneinreichung beim Projektträger ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.
2.2 Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Bewilligungsverfahren:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreichenden der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die genaue Frist und der Einreichungsweg wird den Antragstellenden der ausgewählten Projektskizzen rechtzeitig bekannt gegeben. Für den Antrag sind die entsprechenden Vorlagen zu verwenden, die vom Projektträger bereitgestellt werden.
Zur Reduzierung der Förderbürokratie werden bei bewilligten Projekten zum einen Personalpauschalen angesetzt. Genaueres regelt die Verwaltungsvorschrift. Zum anderen erfolgt bei bewilligten Projekten eine stichprobenbasierte Verwendungsnachweisprüfung.
3. Was wird gefördert
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die wesentliche technologische Fortschritte in den Bereichen „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ ermöglichen. Dabei umfasst die Förderung sowohl technologische als auch nichttechnische Innovationen, einschließlich neuer Geschäftsmodelle, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, die zur wirtschaftlichen Stärkung und technologischen Souveränität beitragen. Antragsteller können entweder einen dieser Schwerpunkte adressieren oder beide in einem integrierten Ansatz kombinieren.
In beiden Themenbereichen liegt besonderes Augenmerk auf interdisziplinären Ansätzen, die innovative Technologien kombinieren und dabei wirtschaftliche, gesellschaftliche sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Auch kreative und experimentelle Lösungen, die bestehende Geschäftsmodelle transformieren, werden begrüßt.
Themenbereich: Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz
Beispielhafte Schwerpunkte der Förderung dieses Themenbereichs sind:
- Entwicklung neuer Diagnosemethoden, Therapien und Medizinprodukte bzw. Arzneimittel und deren Herstellungsverfahren, insb. auch in der Personalisierten Medizin oder in den Bereichen der Medizintechnik: Medikamenten- und Impfstoffentwicklung, Gentherapie, Regenerative Medizin (Entwicklung von Geweben und Organen im Labor), Nanomedizin, Entwicklung neuer (Reserve-) Antibiotika , Prothesenentwicklung und deren Steuerung, Analyse von Biomarkern, berührungslose Überwachung von Herzfunktionen u. a. m.
- Digitalisierung im Gesundheitsbereich: Schaffung und Nutzung von einheitlichen Standards und Interoperabilität und deren Nutzung zur Verbesserung der Diagnostik, bspw. zur Unterstützung innovativer Untersuchungsmethoden mit Verschaltung von diagnostischen Parametern (digitaler Zwilling), Optimierung von Automatisierung in diagnostischen und kurativen Klinik- und Praxisprozessen.
- Einsatz der Schlüsseltechnologie KI durch Nutzung des Zugangs zu großen Gesundheitsdatenmengen, beispielsweise zur Unterstützung der Diagnostik oder bei chirurgischen Eingriffen sowie zur Unterstützung der Arzt (-Patienten) Kommunikation.
- Effizienzsteigerung in Pflege, Betreuung und Reha, ggf. Unterstützung der Vernetzung für Erleichterungen bspw. in der Medikamentenverabreichung oder der Krankenhaus- und Pflegeheimlogistik (z. B. Reinigungs- und Transportroboter), bei Pflege Assistenz Unterstützung älterer Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Verbesserung der Produktionsprozesse zur Herstellung von Medikamenten und Medizinprodukten bspw. durch Automatisierung, Big Data, Robotik zur Effizienzsteigerung der Produktions- und Lieferprozesse.
- Innovationen für die Lebensmittelproduktion der Zukunft: Novel Food, Alternative Proteine, Cultured Meat, Insektenbasierte Nahrungsmittel, algen- und pilzbasierte Lebensmittel, Vertical Farming in der Lebensmittelindustrie, Protein Power Food, Super Foods, Functional Food, „Wellness-Lebensmittel“.
- Weiterentwicklung von Lebensmittelverpackungen: alternative Materialien (Schnittstelle zu „Materialien und Ressourcen“), essbare Verpackungen, voll kompostierbare Verpackungen u. ä.
- Innovationen im Prosumer-Bereich (Konsumenten als Produzenten): Innovative Ansätze und Verfahren zur Stärkung der Prosumer (Produktion, Vermarktung, Verteilung).
- Innovationen zur Erhöhung der Resilienz im Bereich Ernährungssicherheit und -versorgung: Verfahren zur ganzjährigen klima- und saisonunabhängige Gewinnung von Lebensmitteln oder Lebensmittelbestandteilen, Entwicklung von Prototypen für neue widerstandsfähigere Lebensmittel, neue Versorgungssysteme (z. B. Aeroponik), veränderte Pflanzenzüchtungsverfahren, verstärkte Kreislaufführung, Stärkung der Circular Society etc.
- Digitalisierung in Lebensmittelproduktion und -verarbeitung: Smart Farming, Remote Sensing etc.
Themenbereich: Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie
Beispielhafte Schwerpunkte der Förderung dieses Themenbereichs sind:
- Materialentwicklung - neue Werk- und Verbundstoffe: Entwicklung innovativer Materialien mit besonderen Eigenschaften wie Beständigkeit, Kompatibilität, Recyclingfähigkeit, Leichtbautauglichkeit etc. wie z. B. faserbasierte Werkstoffe, endlosfaserverstärkte Kunststoffe etc.
- Materialsubstitution: Entwicklung von Alternativen mit vergleichbaren Eigenschaften für Materialien und Ressourcen, die teuer, die nicht sicher immer verfügbar und die von Nutzungsbeschränkungen betroffen sein könnten (z. B. PFAS, Schwermetalle, Edelmetalle, seltene Erden)
- Entwicklung umweltfreundlicher, schadstoffarmer, recyclebarer Materialien u. a. in den Bereichen Baustoffe, Verpackungen etc.,
- Entwicklung nachhaltiger Chemikalien, z.B. synthetische Kraftstoffe, Naphthas (z. B. durch chemisches Recycling), Düngemittel, ökologisch verträgliche Pflanzenschutzmittel, Entwicklung von effizienteren/nachhaltigen Produktionsverfahren für nachhaltige Chemikalien (z. B. Katalyse).
- Neue Oberflächen: Entwicklung innovativer Oberflächen mit besonderen Eigenschaften wie extremer Hitzebeständigkeit, Reaktionsfestigkeit/-resistenz bzw. Reaktionsfreudigkeit etc.
- Textilbereich z. B. additive Fertigung, autonome Garnproduktion, ressourceneffiziente Aufbereitung von Mischtextilien etc.
- Digitalisierung der Materialentwicklung: Strukturierung von Werkstoffdaten, Datenintegration, Nutzung der Multiskaligkeit von Werkstoffen, digitaler Workflow, Entwicklung von Datenprodukten zur Erreichung durchgängiger Datenflüsse und Datenräume, digitale Zwillinge, KI-gestützte Entwicklung von z. B. Legierungen, Bilderkennung im Produktionsprozess etc.
- Bioökonomie: Entwicklung biobasierter und biointelligenter Produkte und Verfahren, z. B. Bioraffinerien, Biokunststoffen, biobasierten Plattformchemikalien, Bioschmier- und -klebstoffe, Verfahren zum biotechnologischen Recycling, z. B. zur Herstellung neuer Produkte und zur Rückgewinnung wertvoller oder kritischer Rohstoffe aus Abfällen, Abwässern und Abgasen (incl. CCU), strombasierte Chemikalienproduktion etc.
- GreenTech: u. a. Recycling und Kreislaufwirtschaft, Energiespeicherung, PV, Carbon Management, klimaneutrale Produktion
- Kritische Rohstoffe – Lösungen zur Verbesserung der Rohstoffversorgung: Innovative Lösungen zum Abbau kritischer Rohstoffe, der Weiterverarbeitung und im Recycling.
Alle weiteren Infos unter: https://invest-bw.de/wp-content/uploads/2025/08/20250820_Foerderaufruf-Invest-BW-IV-2-barrierefrei.pdf
Weitere Informationen
Hinweis:
Am 18. September 2025 um 10:00 Uhr findet ein Webseminar statt, in dem u. a. der Ablauf zur Skizzeneinreichung sowie weitere wichtige Themen rund um die Antragstellung erläutert werden.
Anmeldung zum Webinar
Ansprechpartner
Direkter Ansprechpartner bei Fragen zum Förderaufruf, zur Verwaltungsvorschrift und sonstigen Anliegen ist der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Verantwortlich für das Förderprogramm ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 31 - Grundsatzfragen der Industrie-, Innovations- und Technologiepolitik
Joseph Gladziwa
Telefon: +49 711 123-2454
invest-bw@wm.bwl.de
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle Stuttgart
Marienstraße 23
70178 Stuttgart
Hotline: +49 (0)711 658-355-28
Innovationsprogramm-BW@vdivde-it.de
Projektleitung:
- Philip Höflinger (für technisch-wissenschaftliche Fragestellungen)
- Felix Wiederstein (für betriebswirtschaftliche bzw. administrative Fragestellungen)
Weitere Informationen und die Dokumente zum Skizzen- bzw. Antragsverfahren sind unter https://invest-bw.de zu finden.