
START-interaktiv
„START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Das BMFTR will das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen frühzeitig und gezielt gefördert werden. Gefördert werden zudem bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung.
Förderung von Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Modul 1)
Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Gefördert werden Projektideen bereits bestehender Forschungsgruppen mit hohem FuE-Anteil, um den Reifegrad der erreichten Forschungsinhalte und deren Verwertungspotenziale zu erhöhen. Dies schließt auch geförderte, aber bereits abgeschlossene Projekte aus dem Bereich der interaktiven Technologien mit ein, die eine wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse durch eine Ausgründung anstreben.
Die Förderdauer kann von 18 Monaten bis zu drei Jahren betragen. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind).
Gefördert werden Ausgründungen, deren Schwerpunkt im Themenfeld "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege" des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegt. Um zu klären, ob Ihr Projektvorschlag fachlich-thematisch zu dieser Fördermaßnahme passt, sprechen Sie bitte unbedingt mit einer der in der rechten Spalte genannten Kontaktpersonen.
Eine formlose Absichtserklärung (Letter of Intent) der Hochschule oder Forschungseinrichtung des Gründerteams ist beizufügen, aus der hervorgeht, dass:
- der Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden,
- das Gründerteam bis zum Erreichen der mit der Förderung beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse in allen Belangen unterstützt wird,
- dem Forschungsteam ein Erstverwertungsrecht auf die Forschungsergebnisse zugesichert wird.
Förderung von jungen Start-ups bei Forschung und Entwicklung
(Modul 2)
Gefördert werden in Modul 2 bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, deren Schwerpunkt im Themenfeld "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege" des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegt.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
- Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen.
Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen mindestens 50 % der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel zugutekommen und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabenergebnisse bei den Start-ups liegen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Boni-Checklisten
Vor der Einreichung einer Projektskizze müssen Start-Ups und KMU anhand der Boni-Checklisten (siehe rechte Spalte) überprüfen, ob sie über die Projektlaufzeit ihren Eigenanteil an den Projektausgaben (AZA) bzw. Projektkosten (AZK) tragen können. Diese Checklisten sind für jedes beteiligte Unternehmen auszufüllen. Damit wird sichergestellt, dass die beim Auswahlverfahren erfolgreichen Projekte auch tatsächlich zur Förderung kommen. Die Unternehmen erfolgreicher Projekte müssen die genannten Unterlagen und Nachweise direkt nach dem Auswahlverfahren einreichen. Die Checklisten dürfen nicht mit der Skizze eingereicht werden.
Einreichungen
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Weitere Informationen
Einreichungsfrist
16.01.2025 - 15.07.2025
Kontakt
Dr. Sandra Paschkowsky
VDI/VDE-IT
030 310078-5651
Sandra.Paschkowsky@vdivde-it.de
Dr. Markus Gerold
VDI/VDE-IT
030 310078-5534
Markus.Gerold@vdivde-it.de
Dr. Jens Apel
VDI/VDE-IT
030 310078-143
Jens.Apel@vdivde-it.de
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Bekanntmachung und Änderungs-bekanntmachungen
- Änderungsbekanntmachung vom 01.07.2024
- Änderungsbekanntmachung vom 21.03.2024
- Änderungsbekanntmachung vom 07.06.2022
- Änderungsbekanntmachung vom 21.05.2021
- Bekanntmachung vom 20.04.2021
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