Innovationsgutscheine A und B
Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten und ein Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro (einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen).
Im Rahmen der geförderten Projekte soll eine überdurchschnittliche Innovationshöhe - innerhalb der jeweiligen Branche oder des Marktes - angestrebt werden.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Innovationsgutscheine gibt es zu
- 2.500 Euro (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien, oder Studien zur Fertigungstechnik
und zu - 5.000 Euro (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit
Innovationsgutschein A und Innovationsgutschein B sind kombinierbar.
Anträge auf die Innovationsgutscheine A und B können fortlaufend eingereicht werden unter
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie hier
Kontakt:
Martina Hertenberger
Modellvorhaben Innovationsgutscheine
Schlossplatz 4
Neues Schloß
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/123-2553
E-Mail: martina.hertenberger@wm.bwl.de