Innovationsgutschein Hightech Start-up
Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten und ein Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro (einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen)
Während des Zeitraums der Antragsberechtigung können pro Antragsteller (zuschussempfangendes Unternehmen einschließlich aller verbundenen Unternehmen) maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech Start-up vergeben werden.
Wie wird gefördert?
Mit dem Innovationsgutschein Hightech Start-up werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, im Rahmen eines innovativen Vorhabens in den folgenden Schwerpunktfeldern:
- Nachhaltige Mobilität
- Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz
- Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Zuschussfähige Ausgaben sind Kosten externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Zudem sind Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen. In diesem Fall ist bei Antragstellung eine Kostenschätzung (Art und Umfang der Materialkosten) anzugeben.
Der Innovationsgutschein Hightech Start-up ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.
Anträge auf den Innovationsgutschein Hightech Start-up können fortlaufend eingereicht werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie hier
Kontakt:
Tabea Dick
Modellvorhaben Innovationsgutscheine
Schlossplatz 4
Neues Schloß
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/123-2615
E-Mail: tabea.dick@wm.bwl.de