19.12.2023 | CureVac SE | News

CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt

TÜBINGEN, Germany / BOSTON, USA – 19. Dezember 2023
CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamenten­klasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat. CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundes­gerichts­hof Berufung einzulegen.

Das Urteil ist die erste Entscheidung zur Gültigkeit von Schutzrechten in dem laufenden Patent­rechts­streit zwischen CureVac und BioNTech SE in Deutschland, bei dem es um insgesamt acht Schutzrechte geht. Die Verfahren zu den sieben verbliebenen Schutzrechten werden fort­gesetzt und beinhalten separate Entscheidungen über die Gültigkeit, Verletzung und mögliche Schaden­ersatzansprüche. Nach der heutigen Entscheidung wird ein für den 28. Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf geplantes Urteil über die Verletzung des deutschen Teils von EP 1 857 122 B1 voraussichtlich vertagt.

„Wir bedauern die Entscheidung des Patentgerichts auch im Hinblick auf die positive vorläufige Einschätzung des Gerichts zu EP 1 857 122 B1 Anfang des Jahres. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die in Bezug auf die Nutzung von CureVacs geistigem Eigentum bei der Entwicklung von Comirnaty® getroffen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen COVID-19-Impfstoffen geleistet haben“, sagte Dr. Alexander Zehnder, Vorstandsvorsitzender von CureVac. „Wir möchten die positive Bedeutung von mRNA-Impfstoffen in dem Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht schmälern, sind aber der festen Überzeugung, dass die Rolle von CureVac bei der Schaffung wissenschaft­licher Grundlagen für diese Impfstoffe anerkannt werden muss. Wir werden unseren Anspruch auf Anerkennung und eine faire Entschädigung weiterhin verteidigen und geeignete Maß­nahmen ergreifen, indem wir gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.“

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP vertreten.

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Quelle:
https://www.curevac.com/curevac-gibt-urteil-des-bundespatentgerichts-zur-patentgueltigkeit-in-breitem-patentstreit-mit-biontech-se-bekannt/