28.09.2023 | CureVac SE | News

CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums gegen BioNTech in Deutschland

  • Landgericht Düsseldorf vertagt Urteil über Verletzung von vier Schutzrechten in Klage von CureVac gegen BioNTech
  • Urteil über Verletzung spätestens nach Feststellung der Gültigkeit der streitgegenständlichen Schutzrechte durch die zuständigen Patentämter in 2024 erwartet
  • Da deutsche Verletzungsgerichte das Verfahren nur dann vertagen, wenn ein Schutzrecht verletzt und dessen Gültigkeit angefochten wurde, kann gefolgert werden, dass das Landgericht Düsseldorf alle vier Schutzrechte als verletzt ansieht
  • Entscheidung über die Verletzung eines fünften Schutzrechtes für den 28. Dezember 2023 angesetzt

TÜBINGEN, Deutschland / BOSTON, USA – 28. September 2023

CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamenten­klasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Landgericht Düsseldorf die Verfahren zu vier Schutzrechten in der von CureVac gegen BioNTech eingereichte Verletzungsklage vorerst vertagt. Ein Urteil wird spätestens erwartet, wenn die Gültigkeit der Schutzrechte von den zuständigen Patent­ämtern festgestellt wurde. Die Gültigkeit der vier Schutzrechte wurde zuvor von BioNTech an­gefochten. Nach deutschem Recht werden Patent­ver­letzungs- und Nichtigkeitsklagen in getrennten Verfahren entschieden. In der Regel vertagen deutsche Verletzungsgerichte ein Verfahren nur dann, wenn die Gültigkeit eines Schutzrechts angefochten wurde und dieses auch als verletzt gilt. Daraus lässt sich schließen, dass das Landgericht Düsseldorf aller vier Schutzrechte als verletzt ansieht.

„Angesichts der Besonderheiten des deutschen Patentrechts, in dem über Patentverletzung und Gültigkeit in getrennten Verfahren entschieden wird, war die Vertagung des Patentverletzungs­verfahrens bis zur Feststellung der Gültigkeit der Schutzrechte zu erwarten“, sagte Dr. Alexander Zehnder, Vorstandsvorsitzender von CureVac. „Wir sind von der Stärke unseres Portfolios an geistigem Eigentum überzeugt, und die heutige Entscheidung lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden.“

CureVac hatte Anfang Juni 2022 in Deutschland eine Patentverletzungsklage gegen BioNTech eingereicht. Die heutige Entscheidung folgt einer öffentlichen Anhörung vom 15. August 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf. Dabei ging es um die Verletzung von fünf Schutzrechten. Ein Urteil über die Verletzung des fünften Schutzrechtes (EP1857122B1) ist für den 28. Dezember 2023 angesetzt. Zuvor soll am 19. Dezember 2023 über die Gültigkeit dieses Schutzrechtes entschieden werden. Eine vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatent­gerichts im April 2023 stützt seine Gültigkeit.

Drei weitere Schutz­rechte, die im Juli 2023 zu der Verletzungsklage hinzugefügt wurden, wurden in der Anhörung nicht thematisiert und werden voraussichtlich erst 2024 verhandelt.

In den USA reichte Pfizer/BioNTech Ende Juli 2022 Klage ein und beantragte die Feststellung, dass Comirnaty® drei CureVac-Patente nicht verletzt. Diese Patente sind in den zehn U.S.-Patenten der Gegenklage von CureVac enthalten: 11,135,312; 11,149,278; 11,286,492; 11,345,920; 10,760,070; 11,241,493; 11,471,525; 11,576,966; 11,596,686 und 11,667,910.

CureVac wird in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP und in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft vertreten.

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Quelle:
https://www.curevac.com/curevac-berichtet-ueber-fortschritt-im-verfahren-der-verletzung-geistigen-eigentums-gegen-biontech-in-deutschland/