Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht: ein Überblick über das neue Patentsystem in Europa
Veranstaltungsort: Online
Wenn ein Unternehmen Patentschutz in Europa beanspruchen wollte, gab es bisher die Möglichkeit in den gewünschten Länder einzelne nationale Patentanmeldeverfahren vor den nationalen Ämtern durchzuführen, oder aber zentral beim Europäischen Patentamt eine europäische Patentanmeldung einzureichen, die nach erfolgreichem Prüfungsverfahren zur Erteilung eines europäischen (Bündel-) Patents führte. Durch Validierung entstanden aus dem (Bündel-)Patent dann nationale Schutzrechte in den gewünschten Ländern.
Mit dem neuen Patentsystem steht Anmeldern nun bald auch das sog. Einheitspatent zur Verfügung. Das Einheitspatent soll seine Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten entfalten und damit das Verfahren für Patentanmelder zeit- und kosteneffizienter gestalten. Mit dem so geschaffenen verbesserten Schutz von Erfindungen soll eine nachhaltige Stärkung des europäischen Binnenmarktes einhergehen.
Zusätzlich wurde ein neues Gerichtssystem, das sog. Einheitliche Patentgericht geschaffen, welches seine Arbeit im Juni 2023 aufnehmen soll. Dieses Gericht wird insbesondere über die Verletzung und Rechtsgültigkeit von europäischen Patenten und Einheitspatenten entscheiden.
Innovative Unternehmen sollten sich ausführlich mit diesem neuen Patentsystem auseinandersetzen und eine entsprechende Patentstrategie erarbeiten. Einen zentralen Aspekt bildet dabei die Entscheidung über die sog. „Opt-Out“-Erklärung, mit welcher Europäische Patente während einer Übergangszeit dem neuen Gerichtssystem entzogen werden können. Die Entscheidung hierüber hängt insbesondere auch davon ab, was von dem neu geschaffenen Patentgericht zu erwarten ist.
Dabei sein und eigene konkrete Fragen stellen
Der Vortrag wird gehalten von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Kaufmann von der internationalen Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Maucher Jenkins. Frau Dr. Kaufmann berät Mandanten insbesondere rund um die Durchsetzung von Patenten und vertritt diese in entsprechenden Verletzungs- sowie Nichtigkeitsverfahren vor den deutschen Gerichten (https://de.maucherjenkins.com/our-people/dr-ulrike-kaufmann).
Im Anschluss an den Vortrag ist eine Diskussionsrunde vorgesehen, in der Frau Dr. Kaufmann auch für Fragen der TeilnehmerInnen zur Verfügung steht.
Weitere Informationen
Konkrete Fragestellungen können gerne auch bereits vorab gestellt werden und werden dann (auf Wunsch anonymisiert) bei der Veranstaltung im Anschluss an den Vortrag direkt von Frau Dr. Kaufmann beantwortet. Schicken Sie hierzu Ihre Frage bis spätestens 07.06.2023 per Mail an: eva.botzenhart@biolago.org
Vollständiges Programm + Infos
Die Teilnahme ist kostenlos.
Angemeldete Teilnehmer erhalten den Zugangslink per Mail.