Gefördert durch BMBF

KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de), des Zehn-Punkte-Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „Vorfahrt für den Mittelstand“ und des BMBF-Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für ­Gesundheit und Lebensqualität“.

Was soll ereicht werden?

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Was ist das Ziel?

Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement ein­gesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können. Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.

Was soll gefördert werden?

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https:/​/​www.interaktive-technologien.de/):

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Während der gesamten Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden. Darüber hinaus müssen die Vorhaben dar­legen, wie sie die angemessene Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte sicherstellen. Das gilt vor allem für die Nutzereinbindung bei Probandenbefragungen und Feldstudien sowie für Entwicklungen, die auf einer umfassenden Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten basieren oder welche Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander haben können.

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen2. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland verlangt. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.
  2. Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Weitere informationen:

Bekanntmachung des BMBF: „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Ansprechpartner:

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH

Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

Beratungstelefon: 08 00/​2 62 30 08 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de