Gefördert durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.

Schnell von der guten Idee zur erfolgreichen Beratung

Die Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und immer schneller werdende Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sind Erfolgsfaktoren. Aber oft fehlen zeitliche und personelle Ressourcen, um auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung zu sein. Hier gibt es Beratungsbedarf.

Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

Nutzen Sie diese Chance auch für Ihr Unternehmen. Der Weg zu diesen Beratungen ist einfach und schnell. Starten Sie jetzt!

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Deshalb fördert go-inno externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.
Ihr Nutzen: Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden und erweitern Ihren Absatzmarkt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

  • die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.


Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.

Leistungen - Was wird gefördert?

Das Beratungsmodell von go-inno – von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation

Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten. 

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften. 
  • Kreativworkshop
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

Wie wird gefördert?

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Leistungsstufe    max. Tagewerke      max. Wert  
Potenzialanalyse 10 TW 5.500 €
Realisierungskonzept     25 TW 13.750 €

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Den BMWi-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier

Bekanntmachung des BMWi: BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)

Kontakt

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Stralauer Platz 34
10243 Berlin

Hotline und Kontakt
Telefon 030 97003-200 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
Telefax 030 97003-5200
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